Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat am 6. März 2018 den Antrag eines betroffenen Landwirts auf Entnahme des Dobbrikower Wolfsrudels abgewiesen.

Die Verbände des ländlichen Raumes, darunter der Landesjagdverband Brandenburg, betrachten dies als eine grobe Fehlentscheidung. „Langfristig betrachtet“, so Gregor Beyer, Geschäftsführer vom Forum Natur Brandenburg, „bedeutet dies das Ende der Weidetierwirtschaft in Brandenburg“.

Zur Erinnerung: Mitte Januar hatte ein betroffener Landwirt aus Dobbrikow/ Landkreis Potsdam-Mittelmark auf der Grundlage der jüngst ins Leben gerufenen Wolfsverordnung die Entnahme eines Wolfsrudels beantragt.

„Mit der Ablehnung des Antrags bestätigt sich die Befürchtung der Verbände, dass die BbgWolfV (Wolfsverordnung) eine reine Alibiveranstaltung ist. Die zuständige Umweltverwaltung des Landes verfährt nach Gutdünken und macht ihre eigenen Vorstellungen im Verwaltungsvollzug zum Gegenstand von Entscheidungen; mit Recht und Gesetz hat das wenig zu tun und wird das Vertrauen der Betroffenen in die Handlungsfähigkeit der Entscheidungsträger weiter erschüttern. Dass der betroffene Landwirt von der zuständigen Behörde keinerlei Reaktionen erhält, sondern deren Stellungnahme aus der Presse erfahren muss, zeigt zudem die gänzliche Abgehobenheit des Agierens der zuständigen Behörde. Es stellt sich nunmehr für die Verbände die Frage, ob auf dieser Basis noch eine gedeihliche Zusammenarbeit möglich sein kann“, schreibt das Forum Natur Brandenburg in der Pressemitteilung.

Landesjagdverband Brandenburg ruft auf, die landesweiten Wolfswachen zu besuchen

Jetzt erst recht: Die im Forum Natur organisierten Verbände, darunter der Landesjagdverband Brandenburg, unterstützen die zweite landesweite Nacht der Wolfswachen am 9. März 2018 (ab 18 Uhr) und bekunden ihre Solidarität mit den Tierhaltern und fordern:

Überall, wo Wölfe in menschliche Siedlungen vordringen oder Weidetiere gefährden, müssen sie in Zukunft bejagt werden können.

Ende vergangenen Jahres hat das zuständige Ministerium erstmalig in einem deutschen Bundesland eine „Wolfsverordnung“ auf den Weg gebracht. Diese sollte bisher aufwändige Verfahren auf der Ebene der Landkreise vereinfachen und zu beschleunigten Entscheidungen für den Umgang mit Wölfen führen. Nachdem erste Anträge nach dieser Verordnung gestellt sind, müssen die Verbände im ländlichen Raum feststellen, dass sich bislang keinerlei Veränderung der Situation ergibt. Weder gibt es fachliche Reaktionen, noch praktisches Handeln von Seiten der Landesverwaltung. Vielmehr steigen mit der Zahl der Wölfe auch die Zahl der Angriffe auf Weide- und Haustiere dramatisch an. Aktuell sind selbst Übergriffe auf Haustiere innerhalb des Siedlungsbereiches zu verzeichnen. Mit der gerade begonnenen Abkalb- und Ablammsaison wird sich diese Situation in den kommenden Wochen weiter verschärfen. Alles das geht mit einem rapiden Verlust für die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung einher.

Die Verbände fordern daher:

  • Der strenge Schutzstatus des Wolfs im Europäischen Naturschutzrecht muss gelockert werden, weil die Art längst nicht mehr gefährdet ist, aber ihrerseits die extensive Weidehaltung bedroht.
  • Der Wolf muss mit einer Jagdzeit und festzusetzenden Quoten zur Entnahme in das deutsche Jagdrecht aufgenommen werden, so dass die Zahl der Wölfe reguliert werden kann.
  • Wo Wölfe Schaden anrichten, müssen sie durch Schutzjagden nach schwedischem Vorbild zurückgedrängt werden.
  • Wenn Wölfe Weidetiere angreifen, muss die Wolfsverordnung Tierhaltern und Jägern das Recht zubilligen, diese zur Abwendung der Gefahr zu töten.
  • Im Wolfsmanagementplan müssen „Schutzgebiete“ (z.B. Naturreservate, Truppenübungsplätze, Tagebaukippen) definiert werden, in die der Wolf sich zurückziehen kann.

 

Karte der Wolfswachen mit exakter Ortsbeschreibung

Der Beitrag Wolfsverordnung erweist sich als Alibiveranstaltung erschien zuerst auf Landesjagdverband Brandenburg e.V..

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