(Berlin, 25. Januar 2021) Aktuell gibt es in Deutschland 556 nachgewiesene Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen – 537 davon in Brandenburg und 19 in Sachsen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Es kann aber jederzeit durch diesen in andere Gebiete verschleppt werden und Haus- sowie Wildschweine infizieren. Betroffen sind dann auch Jagdausübungsberechtigte. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat jetzt ein Frage-Antwort-Papier zur ASP für Revierinhaber veröffentlicht. Darin werden zentrale Fragen zu Befugnissen von Behörden im Seuchenfall, Einschränkungen der Jagd oder Entschädigungsmöglichkeiten beantwortet. Das Frage-Antwort-Papier mit allgemeinen Fragen zur ASP hat der DJV jetzt aktualisiert.
Im Seuchenfall legt die Behörde vor Ort konkrete Maßnahmen fest. Diese unterscheiden sich teilweise für das gefährdete Gebiet mit Kernzone und die angrenzende Pufferzone. Möglich sind beispielsweise ein generelles Jagdverbot sowie die Einschränkung der land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Behörden können Revierinhaber verpflichten, bei der Kadaversuche mitzuwirken, Proben zu entnehmen oder Informationen zum Revier bereitzustellen – etwa die Position von Suhlen oder Kirrungen. Der DJV weist darauf hin, dass Jagdausübungsberechtigte verdächtige Kadaver nicht bergen oder transportieren sollten. Die Verschleppungsgefahr des Virus ist zu groß. Nach Ansicht des DJV reicht es aus, den Behörden den Fundort zu melden. Nach Probenahme an einem verdächtigen Kadaver sollten Kleidung und Schuhe desinfiziert werden.
Das DJV-Papier behandelt auch Fragen zur Entschädigung im Falle eines ASP-Ausbruchs. Dabei geht es unter anderem um Wildschäden durch Jagdverbot sowie Mehraufwand durch Fallwildsuche oder verstärkte Bejagung. Die beiden Frage-Antwort-Papiere zur ASP und zu weiteren Themen gibt es hier.
Quelle: DJV
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