Liebe Waidgenossen,

es ist eine neue Allgemeinverfügung erlassen worden. Diese betrifft nunmehr, aufgrund des zusätzlichen Einräumens einer Pufferzone auch von uns bejagte Bereiche. Ich habe Teile der uns betreffenden Passagen aus der Tierseuchenallgemeinverordnung kopiert und nachfolgend markiert. Das darf aber niemanden nicht davon abhalten, die Allgemeinverfügung vollständig zu lesen.

Reinigungs- und Desinfektion nach Wildschweinkontakt:

…Personen, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind, haben Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach näherer Anweisung des VLÜA des LOS durchzuführen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung gestellten Merkblatt…

Umgang mit Hunden und Fahrzeugen bei Wildschweinkontakt:

—Hunde und Gegenstände (auch Fahrzeuge), die bei der Jagd verwendet werden, soweit sie mit Wildschweinen oder Teilen von Wildschweinen in Berührung gekommen sind, sind durch ihren Halter bzw. durch den Jagdausübungsberechtigten zu reinigen und zu desinfizieren…

Pflichten des Jagdausübungsberechtigten:

…Jagdausübungsberechtigte haben jedes verendet aufgefundene Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fundortes (GPS-Daten) dem VLÜA des LOS anzuzeigen und mit einer Wildursprungsmarke zu kennzeichnen, Proben zur virologischen Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen und die Proben mit einem Wildursprungsschein dem VLÜA des LOS, Schneeberger Weg 40, 15848 Beeskow zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zuzuleiten.

…Wildschweine dürfen aus dem gefährdeten Gebiet nicht verbracht werden.

…Frisches (Wild-) Schweinefleisch oder ein Fleischerzeugnis aus frischem (Wild-) Schweinefleisch, das (Wild-) Schweinefleisch von im gefährdeten Gebiet erlegten oder im gefährdeten Gebiet gehaltenen Tieren enthält, darf aus dem gefährdeten Gebiet nicht verbracht werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das VLÜA des LOS.

Pflichten bzw. Einschränkungen m gefährdeten Gebiet und im Kerngebiet

…Es gilt ein vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten. Nachfolgend erfolgen Jagden nur unter Anordnung durch das VLÜA des LOS und der Unteren Jagdbehörde. Jagdausübungsberechtigte im gefährdeten Gebiet werden zur verstärkten Suche nach verendeten Wildschweinen verpflichtet und haben eine solche Suche durch andere, durch das VLÜA des LOS benannte, Personen zu dulden.

Die Kadaversuche erfolgt durch den Einsatz von Hunden und von Hundeführern / Hundeführerinnen mit Schusswaffen und ist von den Jagdausübungsberechtigten zu unterstützen und zu dulden.

Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unter Angabe des Fundortes (GPS-Daten) dem Veterinäramt anzuzeigen. Die Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung ist ausschließlich durch geschultes und autorisiertes Personal durchzuführen.

Weitere Möglichkeiten der Anzeige sind: Telefon-Hotline: 03366 35-1934 oder -1922, per Tierfund-App sowie per E-Mail unter: fallwildmeldung@landkreis-oder-spree.de.

Alle verendeten Wildschweine sind serologisch oder virologisch auf Afrikanische Schweinepest untersuchen zu lassen.

Bei der Kadaverbergung ist auf die strikte Einhaltung hygienischer Maßnahmen zu achten, um die Verschleppung des Erregers vom Fundort zu vermeiden.

Personen, Hunde, Fahrzeuge und Gegenstände, die mit Wildschweinen oder Teilen von Wildschweinen in Kontakt kommen können, sind zu reinigen.

Hunde dürfen im gefährdeten Gebiet oder in Teilen dieses Gebietes nicht frei umherlaufen. Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde.

Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsfirma SecAnim GmbH, Neuzeller Straße 29 in 03172 Guben/Bresinchen zu beseitigen.

Jäger und Bergetrupps werden regelmäßig durch das VLÜA geschult.

Es werden nach Anordnung des VLÜA des LOS Kadaversammelstellen zur Entsorgung eingerichtet…

Einrichtung einer Pufferzone

…Um die Fundorte mit dem positiven Virusnachweis wird gemäß § 14d Abs. 2 Schweinepest-Verordnung außerhalb des gefährdeten Gebiets eine Pufferzone festgelegt. Dieses umfasst für den Landkreis Oder-Spree die Gemeinden:

Brieskow-Finkenheerd

Groß Lindow

Müllrose

Ragow-Merz

Beeskow

Die Gemarkungen der Stadt Friedland: Zeust, Kummerow, Leißnitz, Friedland, Niewisch, Karras, Pieskow, Schadow

Pflichten in der Pufferzone

…An den Hauptzufahrtswegen werden Schilder mit der Aufschrift „Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen – Pufferzone“ angebracht.

Jagdausübungsberechtigte haben jedes erlegte Wildschwein unverzüglich mit einer Wildmarke zu kennzeichnen und einen Begleitschein nach Muster des Wildursprungsscheins auszustellen; von jedem erlegten Wildschwein unverzüglich Proben zur serologischen und virologischen Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen, zu kennzeichnen und zusammen mit dem Tierkörper, dem Aufbruch und dem Begleitschein der durch die zuständige Behörde bestimmten Stelle zuzuführen; dafür Sorge zu tragen, dass bei Gesellschaftsjagden das Aufbrechen der Tiere und die Sammlung des Aufbruchs zentral an einem Ort erfolgt; jedes verendet aufgefundene Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fundortes der zuständigen Behörde anzuzeigen und mit einer Wildursprungsmarke zu kennzeichnen, Proben zur virologischen Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen und die Proben mit einem Wildursprungsschein dem VLÜA des LOS, Schneeberger Weg 40, 15848 Beeskow zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zuzuleiten.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Frank-Peter Schmidt

LOS_2020-09-17 Tierseuchenallgemeinverfügung ASP