Vertreter des erweiterten Vorstandes unter Leitung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden haben den JV bei der Anhörung vertreten.

Nach Auffassung des Vorsitzenden des JV waren die Vertreter von Tesla sehr gut vorbereitet und sind auf viele Punkte direkt eingegangen.

Der Kreisjagdverband ist mit folgenden Punkten in die Anhörung gegangen.

Stellungnahme des Jagdverbandes Fürstenwalde e.V.
Anhörung der Naturschutzverbände zur Tesla-Ansiedlung in Grünheide vom 23.01.2020

Prinzipiell begrüßen wir die Ansiedlung von Tesla in der Region, weil die daraus resultierenden infrastrukturellen Maßnahmen die Lebensqualität der Bevölkerung positiv verändern werden. Nichtsdestotrotz darf nicht verschwiegen werden, dass damit auch Einschnitte einhergehen, deren Auswirkungen gemildert werden müssen. Dazu möchten wir als Jagdverband Fürstenwalde unseren Input geben.
Die zeitlich in Etappen ablaufenden, geplanten Holzfällarbeiten finden in einem mit überwiegend Kiefernmonokultur bewachsenen Areal statt. Dieses müsste, der Strategie des MLUK und den Herausforderungen aus dem Klimawandel folgend, sowieso einem Waldumbau unterzogen werden. Da aber Waldumbau und Kahlschlag zwei differente Vorgehensweisen sind, ergeben sich daraus Forderungen aus naturschutzrechtlicher und wildbiologischer Sicht, die wir nachfolgend benennen wollen:

1. Holzfällarbeiten müssen außerhalb der Brut- und Setzzeit erfolgen.
2. Teile der bei den Holzfällarbeiten entstehenden Kronenreste sollten als zusätzlichen Lebensraum für Insekten, Reptilien und Vögel in die verbleibende Waldfläche verbracht werden.
3. Die gleiche Fläche, welche abgeholzt wird, sollte im Landkreis Oder-Spree – also in relativer Bestandsnähe – als Mischwald aufgeforstet werden.
4. Das Doppelte der Fläche, welche abgeholzt wird, sollte im Landkreis Oder-Spree – also in relativer Bestandsnähe – einem Waldumbau unterzogen werden. Hierunter zählt der Umbau von reinen Nadelholzbeständen ebenso wie die Bildung von Mischwaldstrukturen in Unland.
5. Die Ausgleichmaßnahmen des Waldumbaus und der Wiederaufforstung können in Landes-, Kommunal- und Privatwald erfolgen. Dabei ist keine Priorisierung der Eigentumsverhältnisse vorzunehmen.

Wir werden Ihnen nach Freigabe auch das Protokoll zur Verfügung stellen.