Zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung im Land Brandenburg hat das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz unterschiedliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ein Überblick.
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Schonzeit für Bachen fällt – führende Bachen ausgenommen
Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat mit Wirkung vom 15. Januar 2018 verfügt, dass im Land Brandenburg die festgelegte Schonzeit für Bachen und damit für alles Schwarzwild bis einschließlich 31. März 2021 aufgehoben sei.
Führende Bachen sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Schutz von Elterntieren bleibt unberührt.
Quelle: Amtsblatt Nr. 4 in 2018.pdf
30 Euro für Beprobung Fallwild und Unfallwild
Die Meldung und Beprobung von Schwarzwild (Fallwild und Unfallwild) wird vom Land Brandenburg finanziell in Höhe von 30,00 € pro Tierkörper bzw. Probe unterstützt (Merkblatt Probenahme ASP).
Saufänge
Das Land Brandenburg empfiehlt Saufänge als ein ergänzendes Instrument zur Schwarzwildbejagung.
Praxisleitfaden und Genehmigungsantrag auf der Homepage des MLUL.
Verwendung von künstlichen Lichtquellen
Künstliche Lichtquellen mit allgemein gebräuchlichen Taschenlampen oder [Hand-]Scheinwerfern zur Bejagung sind zugelassen (Homepage MLUL).
Erlegungsprämie ab 1. April 2018 über Streckenwerten Jagdjahr 2015/16
Über eine Vereinbarung des Ministeriums mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten soll ab dem 1. April 2018 eine Prämie von 50 Euro für jedes Stück Schwarzwild, das über den Streckenwerten des Jagdjahres 2015/2016 (Referenzjahr) erlegt wird, gezahlt werden. (Homepage MLUL)
Übernahme Kosten Trichinenuntersuchung
Die Übernahme der Kosten für die Trichinenuntersuchung ist Sache der Landkreise und kreisfreien Städte und nicht einheitlich geregelt. Auskünfte erteilen die Veterinärbehörden der Landkreise.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin erlässt Gebühr für Trichinenuntersuchung
Ab 1. Februar 2018 und zunächst befristet bis zum 30. Juni 2018 übernimmt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin die Kosten, die für die Untersuchung erlegter Wildschweine auf Trichinen anfallen. Dies gilt für Wildschweine aller Altersklassen, die auf dem Gebiet des Landkreises erlegt wurden. Der vollständig ausgefüllte Wildursprungsschein gilt als Antrag für die Gebührenbefreiung. „Ziel ist es, durch die finanzielle Entlastung einen Anreiz für die Jäger vor Ort zu schaffen, die Jagd auf Wildschweine, insbesondere auf Frischlinge, zu intensivieren“, teilt Amtsleiterin/Amtstierärztin Simone Heiland-Bohnsack mit.
Der Beitrag Maßnahmen zur Intensivierung der Schwarzwildjagd erschien zuerst auf Landesjagdverband Brandenburg e.V..
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