Potsdam, 27.11.2020. Die Verbände des ländlichen Raums haben am Freitag einen umfassenden Vorschlag für die Novelle des brandenburgischen Jagdgesetzes vorgelegt. Anlass dafür ist die Festlegung im Koalitionsvertrag der Landesregierung, dass das Gesetz umfassend überarbeitet werden soll. „Wir schlagen daher einen offensiven Weg ein und unterbreiten der Landespolitik einen umfassenden Vorschlag, der mit Augenmaß den praktischen Bedarf für die Überarbeitung in den Fokus nimmt und sich dabei der Herausforderung stellt, die Jagd unter den gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu justieren“, so Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur. Der Novellierungsvorschlag beinhalte daher für annähernd alle Regelungsgegenstände des Gesetzes Vorschläge, gehe aber nicht den Weg, durch ein sogenanntes Vollgesetz quasi alles, so auch das Bewährte, infrage zu stellen.
So hätten im Rahmen der Vorschläge insbesondere auch Fragen der Betroffenheit der Grundeigentümer und der Landnutzer im Fokus gestanden. „Mit der neuen Möglichkeit der Bildung von Jagdbezirken durch Forstbetriebsgemeinschaften, der Neuregelung der Abschussplanung inklusive einem landesweiten System zur Aufnahme des Wildeinflusses auf die Vegetation und den Möglichkeiten einer Wildschadensgeneralklausel stehen gute Vorschläge im Raum, die das Jagdrecht als Bestandteil des Eigentumsrechts stärken“, so Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur. Damit dieses jedoch auch in der Praxis gelingen könne, läge ein weiterer Schwerpunkt auf Vorschlägen zum praktikablen Handlungsrahmen für die Jägerschaft, die ihr Handwerk zukünftig stärker zielorientiert ausüben muss. Daher seien auch viele Detailfragen, wie beispielsweise der Einsatz von Jagdhunden, die Schaffung der Institution eines Stadtjägers und die Frage der Entbürokratisierung bei der Abschussplanung, in den Katalog der Vorschläge eingeflossen.
„Jagdlicher Erfolg ist vom Dialog verschiedener Partner abhängig, weshalb die Landnutzer bei der Vermeidung von Wildschäden mitwirken müssen“, so auch Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Erstmalig solle daher auch Mitwirkung an der Wildschadensvermeidung, die Duldung von jagdlichen Ansitzeinrichtungen und die Anlage von Schussschneisen im Gesetz geregelt werden. Dabei gelte es sich im Rahmen der Wildschadensfrage auch völlig neuen Herausforderung zu stellen, so unter anderem bezüglich neu oder verstärkt auftretender Wildarten wie dem Elch, für die zukünftig ein Schadensausgleich aus der Staatskasse vorgesehen werden müsse.
„Jagd ist angewandter Naturschutz, Kulturlandschaftsschutz und essenzielle Voraussetzung für die Erreichung der Ziele der Flächeneigentümer. Die brandenburgische Kulturlandschaft ist ohne jagdliches Management nicht denkbar, weshalb die Novelle sich dem Anspruch stellen muss, die Jagd unter dem heute gängigen Begriff des Wildtiermanagements zu justieren“, so abschließend Dirk Wellershoff. Man verstehe den Vorschlag daher insbesondere als Appell an den politischen Raum. Die Novelle müsse das Ziel verfolgen, dass sowohl die Jägerinnen und Jäger als auch weite Teile der Gesellschaft das neue Jagdgesetz als ihr Gesetz anerkennen und zukünftig mit Motivation und Freude nach ihm verfahren.
FNB Vorschlag Jagdgesetz Brandenburg
Quelle: FNB
Der Beitrag Landesjagdgesetz: Vorschläge für Jagd und Wildtiermanagement erschien zuerst auf Landesjagdverband Brandenburg e.V..
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