Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (1)

Sehr geehrte Vorstände, Vorstandsmitglieder der Kreisjagdverbände,

sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

bei vielen, die Ende diesen Jagdjahres Ihren Jagdschein verlängern müssen, kommen sicherlich schon Fragen auf, wie es nun von statten gehen wird.

Da die untere Jagdbehörde nunmehr gemäß § 24 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BbgJagdG (in der Fassung vom 14.02.2023) auf die Zuarbeit der Waffenbehörde (in puncto Zuverlässigkeit und persönliche Eignung) angewiesen ist und wir die Abfragen an die Waffenbehörde erst auf Antrag tätigen können, bitten wir die Jägerinnen und Jäger, die den Jagdschein verlängern müssen, die entsprechenden Anträge auf Verlängerung im Vorfeld zustellen, damit wir den gewohnten reibungslosen Ablauf, wie es in den Vorjahren war, gewährleisten können.

 

Der entsprechende Antrag ist auf folgender Seite zu finden:

 

https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Landwirtschaft/Fischerei-und-Jagd/

 

oder der Anlage zu entnehmen.

 

Liebe Vorstände der Jagdverbände, bitte geben Sie diese Information an Ihre Mitglieder weiter!!!!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Nadine Traube

SB Untere Jagd-und Fischereibehörde,

Handelsklassenkontrolle u. Fischetikettierung, DüV

 

Landkreis Oder-Spree

Landwirtschaftsamt

Schneebergerweg 40

15848 Beeskow

Telefon: 03366 35 1835

Fax: 03366 35 2839

Mail:Nadine.Traube@landkreis-oder-spree.de