Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (1)
Sehr geehrte Vorstände, Vorstandsmitglieder der Kreisjagdverbände,
sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
bei vielen, die Ende diesen Jagdjahres Ihren Jagdschein verlängern müssen, kommen sicherlich schon Fragen auf, wie es nun von statten gehen wird.
Da die untere Jagdbehörde nunmehr gemäß § 24 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BbgJagdG (in der Fassung vom 14.02.2023) auf die Zuarbeit der Waffenbehörde (in puncto Zuverlässigkeit und persönliche Eignung) angewiesen ist und wir die Abfragen an die Waffenbehörde erst auf Antrag tätigen können, bitten wir die Jägerinnen und Jäger, die den Jagdschein verlängern müssen, die entsprechenden Anträge auf Verlängerung im Vorfeld zustellen, damit wir den gewohnten reibungslosen Ablauf, wie es in den Vorjahren war, gewährleisten können.
Der entsprechende Antrag ist auf folgender Seite zu finden:
https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Landwirtschaft/Fischerei-und-Jagd/
oder der Anlage zu entnehmen.
Liebe Vorstände der Jagdverbände, bitte geben Sie diese Information an Ihre Mitglieder weiter!!!!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nadine Traube
SB Untere Jagd-und Fischereibehörde,
Handelsklassenkontrolle u. Fischetikettierung, DüV
Landkreis Oder-Spree
Landwirtschaftsamt
Schneebergerweg 40
15848 Beeskow
Telefon: 03366 35 1835
Fax: 03366 35 2839