https://www.topagrar.com/schwein/news/asp-fund-ausserhalb-der-kernzone-12392795.htmlAfrikanische Schweinepest

Oder-Spree: ASP-Fall außerhalb der Kernzone

Im Landkreis Oder-Spree wurde ein ASP-infizierter Wildschweinkadaver außerhalb der bisherigen Kernzone entdeckt.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute (30. Oktober) weitere elf Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg bestätigt. Zehn stammen aus dem ersten Kerngebiet im Landkreis Oder-Spree um Neuzelle. Ein Tier wurde bei Friedland/Klein Briesen im Landkreis Oder-Spree außerhalb des bestehenden Kerngebietes gefunden. Insgesamt steigt die Zahl der ASP-Fälle somit auf 114. Die Hausschweinebestände sind nach wie vor nicht von der ASP betroffen. Bei dem Fund außerhalb des bisher bestehenden Kerngebietes im Landkreis Oder-Spree handelt es sich um Fallwild, das am 26. Oktober 2020 gefunden wurde. Das bestätigte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in einer Pressemitteilung. Der Fundort in Klein Briesen liegt rund 26 km entfernt westlich des Kerngebiets bei Neuzelle.

Neues Kerngebiet ausgewiesen

Die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer erklärte: “Mit diesem Fund ergibt sich eine neue Lage, auf die wir nun sofort reagieren. Die Restriktionszonen werden entsprechend angepasst und erweitert. Bei der schnellen und gezielten Fallwildsuche in der Umgebung des Fundortes unterstützt die Bundeswehr.” Um den Fundort werde ein neues Kerngebiet ausgewiesen und zunächst mit einem Elektrozaun eingezäunt, der später durch einen festen Zaun ersetzt werden soll. “Auch wenn bislang sämtliche Ausbrüche in Brandenburg glücklicherweise aus den beiden bisherigen Kerngebieten nahe der polnischen Grenze stammen, war nicht auszuschließen, dass es durch die intensive Fallwildsuche weitere Funde auch außerhalb dieser Gebiete geben kann. Nun kommt es darauf an, mit den bewährten Maßnahmen auch hier dafür zu sorgen, die Verbreitung der Tierseuche schnell einzugrenzen”, erklärte Heyer-Stuffer.

Maßnahmen werden an neue Sachlage angepasst

Ebenfalls wird das bisherige gefährdete Gebiet entsprechend der neuen Sachlage erweitert. Der Landkreis Oder-Spree wird die bestehende Tierseuchen-Allgemeinverfügung anpassen, in der konkrete Maßnahmen für die Restriktionszonen festgelegt sind.

Im gefährdeten Gebiet sind insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:

  • Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung
  • Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadaver unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Vorläufige Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
  • Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind
  • Information und Schulung von Jägern