Potsdam, 27.11.2019

Das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest im Westen Polens gibt Anlass auf die Bedeutung einer frühzeitigen Erkennung der Seuche für die Wirksamkeit von Bekämpfungsmaßnahmen hinzuweisen. Nur wenn es gelingt, einen Seuchenherd frühzeitig zu erkennen und einzugrenzen, kann die Verbreitung des Erregers im Schwarzwildbestand gestoppt werden.

Erste Anzeichen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild sind häufig erhöhte Fallwildzahlen. An ASP erkrankte Tiere haben hohes Fieber und sind in ihren Wahrnehmungen eingeschränkt. Sie haben daher ein erhöhtes Unfallrisiko auf Landstraßen.  Eine schnelle Beprobung zum Ausschluss von Tierseuchen ist daher sowohl bei Fallwild als auch bei Unfallwild geboten.

Beprobung des Fallwildes/ Unfallwildes durch Jäger vor dem Auftreten des ersten ASP-Falles bei Schwarzwild in Brandenburg

Für die Beprobung sollten vorzugsweise Tupfer verwendet werden. Das Risiko einer Kontamination der Umgebung ist damit stark reduziert. Solche Tupfer wurden in Brandenburg mit einem Merkblatt verteilt und sind darüber hinaus bei den Veterinärämtern erhältlich. Für eine verwertbare Untersuchung muss der Tupfer mit blutiger Flüssigkeit getränkt werden. Der Tupfer wird anschließend in das Röhrchen gesteckt und zur Übergabe in eine Plastiktüte verpackt. Der Tupfer muss zwingend durch einen vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein begleitet werden. Der Wildursprungsschein muss insbesondere  Angaben zum Fundort, zum Datum des Fundes und soweit möglich zur Altersklasse, zum Geschlecht und zur Todesursache des Fundtieres enthalten.  Darüber hinaus hat der Einsender dem Veterinäramt seine Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) mitzuteilen. Die Angaben zum Fundort müssen ein Wiederauffinden des beprobten Falltieres ermöglichen. Dazu kann die Tierfund-APP genutzt oder die Koordinaten telefonisch übermittelt werden. In jedem Fall muss durch aktive Unterstützung das Wiederauffinden des Falltieres gewährleistet sein. Die Übergabe der Probe ist mit dem Veterinäramt abzustimmen.  Gleiches gilt für Unfallwild

Nach der Probennahme sind Hände, Schuhwerk und benutzte Gegenstände gründlich zu reinigen. Vor direktem Kontakt mit Hausschweinen sind Schuhwerk und Kleidung in jedem Fall zu wechseln.

Aufwandsentschädigung

Für eine Mitteilung von Fallwild bzw. Unfallwild, die ein Wiederauffinden gewährleitet UND die Übergabe einer zur Untersuchung geeigneten Tupferprobe zusammen mit einem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein an das zuständige Veterinäramt erhalten Jäger in Brandenburg ab dem 1. Dezember 2019 eine Aufwandsentschädigung  von 50,- €.

Dr. Dirk Soike

Dezernent für Tiergesundheit, Tierarzneimittel, Tierschutz

im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

 

Der Beitrag Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild erschien zuerst auf Landesjagdverband Brandenburg e.V..

Powered by WPeMatico