(Berlin, 13. November 2019) Vor dem Innenausschuss des Bundestages haben Sachverständige am vergangenen Montag die Kritik des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und anderer Verbände am Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes weitgehend bestätigt. Die Fragen der Abgeordneten des Innenausschusses zeigen, dass fraktionsübergreifend noch Änderungsbedarf am Entwurf gesehen wird. DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg: „Das Gesetz führt in erster Linie dazu, dass die Behördenmitarbeiter mit unsinnigen Überwachungsaufgaben des legalen Waffenbesitzes auf Trab gehalten werden, anstatt sich um den illegalen Waffenbesitz kümmern zu können.“ Es werde ein „Bürokratiemonster“ geschaffen, das der inneren Sicherheit eher abträglich wäre. Forum Waffenrecht und Deutscher Schützenbund haben diese Auffassung in der Anhörung bestätigt. Der Entwurf sei zu bürokratisch und für die Anwender in der Verwaltung sowie für Händler, Hersteller, Vereine und Waffenbesitzer kaum zu handhaben. Außerdem treffe er in erster Linie die Falschen und schaffe kaum einen Mehrwert für die öffentliche Sicherheit.
Gerade die Vertreter der Polizei kritisierten, dass die Regelungen zur Kennzeichnung wesentlicher Teile, zu Magazinen und Waffenverbotszonen nicht in erster Linie die treffen würden, die mit der Neuregelung anvisiert würden. Niels Heinrich von der Hamburger Innenbehörde plädierte statt der vorgesehenen Ausweitung von Waffenverbotszonen eher dafür, individuelle Waffentrageverbote anzuwenden und hierfür die bereits vorhandene Regelung auszuweiten. Sebastian Fiedler, Bundesvorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter, warnte davor, dass das Waffenrecht zu komplex für einen effektiven Vollzug werden könnte. Beide Sicherheitsexperten sehen zwar punktuelle Verbesserungsmöglichkeiten im Waffenrecht, halten es aber grundsätzlich für streng genug.
Die behördlichen Experten zweifelten auch am Sicherheitsgewinn durch das geplante Verbot größerer Magazine. Sie halten die Regelung darüber hinaus für in der Praxis kaum durchführbar. Die neuen Anzeigepflichten seien schon für die technischen Sachverständigen der Polizei kaum zu erfüllen. Friedrich Gepperth, Vorsitzender des Forum Waffenrecht, kritisierte darüber hinaus, dass das Verbot in dieser Form über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie weit hinausgehe. Gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen nicht nur größere Magazine verboten, sondern sämtliche Magazine erlaubnispflichtig werden. Hierbei entstünde ein enormer bürokratischer Verwaltungsaufwand. Jörg Brokamp (Deutscher Schützenbund) und andere Sachverständige kritisierten außerdem die geplante Neuregelung der Bedürfnisvoraussetzungen für Sportschützen.
Quelle: DJV
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