Einsendung von Proben zur Untersuchung auf Klassische Schweinepest, Afrikanische Schweinepest und Geflügelpest

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen bundesweiten Engpässen bei Laborverbrauchsmaterialien müssen Laboruntersuchungen bis auf Weiteres auf rechtlich vorgeschriebene Untersuchungen auf Klassische Schweinepest, Afrikanische Schweinepest und Geflügelpest beschränkt werden. In der Folge ist ab sofort die Einsendung von Proben von gesund erlegten Wildschweinen, die außerhalb von Restriktionsgebieten erlegt wurden, einzustellen.

Das Schweinepest-Monitoring (KSP) wird für das Land Brandenburg abgeschlossen. Deshalb sind auch in diesem Zusammenhang ab sofort keine Proben mehr einzusenden.

Die übrige Tierseuchendiagnostik bleibt von den Einschränkungen unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Plagemann

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Referat 32 Tierseuchenverhütung und -bekämpfung

Leiter Landeskrisenzentrum

Henning-von-Tresckow-Str. 2-13

14467 Potsdam