Ein Entwurf der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (DVO Jagd) liegt nach nur zwei Beratungen des Jagdbeirats Mitte und Ende April dem zuständigen Landtagsausschuss zur Kenntnisnahme vor.

Die DVO Jagd ist, neben dem Landesjagdgesetz, eine der wichtigsten Grundlagen für die Ausübung der Jagd.

Inhaltlich an vielen Stellen durchaus mit gehörig Diskussionsbedarf und voller Regelungen, welche wildbiologische Erkenntnisse außer Acht lassen – genannt sei nur die Verlängerung der Jagdzeiten für diverse Schalenwildarten – blieb jedoch die Einbeziehung der Jagdausübenden, der Brandenburger Jägerinnen und Jäger qua „Maulkorberlass“ und den zusätzlich hohen zeitlichen Druck faktisch aus.

Das erweiterte Präsidium des Landesjagdverbandes Brandenburg, bestehend aus Vertretern der Jagdverbände, trat nun Anfang dieser Woche zu einer außerordentlichen Sitzung kurzfristig zusammen, um diese Vorgehensweise intensiv zu diskutieren. Einstimmig ist man zwar hier zu dem Ergebnis gekommen, den Entwurf, nicht zuletzt auf Grund der politischen Gesamtlage, trotz erheblicher Vorbehalte mitzutragen.

Dennoch wird vom Landesjagdverband Brandenburg dieser Alleingang so nicht akzeptiert! Seinen Unmut über die Vorgehensweise hat der Jagdverband der Regierung über den zuständigen Minister bereits zum Ausdruck gebracht.

Geht der Schuss nun für die Landesforst nach hinten los ?

Denn der LJVB wird seinen Mitgliedern empfehlen, nicht an den Jagden derjenigen Landeswaldoberförstereien teilzunehmen, welche die neuen Regeln der DVO Jagd intensiv umsetzen und nutzen. Dann könnte es doch tatsächlich schwierig werden, die geplanten Abschusszahlen zu erreichen und die ungeliebten Cerviden aus den heimischen Wäldern zu verbannen – zum Wohle der Weidgerechtigkeit!

Der Beitrag DVO Jagd – Besch(l)uss ohne die Brandenburger Jäger ? erschien zuerst auf Landesjagdverband Brandenburg e.V..

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