Liebe Waidgenossen,

Corona und ASP bilden in diesen Wochen eine unheilige Allianz. Die Sicherung des Schutzes unserer Gesundheit vor einer Coronainfektion und die gleichzeitige Erfüllung unseres Beitrages zur ASP-Seuchenbekämpfung bewegten sich nach dem Erlaß der Ministerpräsidentenkonferenz der vergangenen Woche in einem regulatorischen Graubereich. Die Pressemitteilung des Landes Brandenburg vom Freitag zu diesem Thema hat die Frage der Durchführung von Bewegungsjagden außerhalb der Kerngebiete und Gefährdungsbereiche beantwortet.

Gesellschaftsjagden, soweit diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Tierseuchenbekämpfung und -prävention erforderlich sind, sind erlaubt.

Es gilt aber dabei einige Regeln zu beachten:

  1. Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter unter freiem Himmel (Bewegungsjagden) mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden und sind untersagt.
  2. Veranstalterinnen und Veranstalter von Veranstaltungen nach Absatz 3 (Bewegungsjagden) haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen folgendes sicherzustellen:
  • Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden
  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts der Teilnehmenden
  • das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch die Teilnehmenden
  • das Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis nach § 6 Absatz 2 (Vor- und Familienname, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum und Zeitraum der Anwesenheit) zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung; die Teilnehmenden haben ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Das Hygienekonzept muss nicht zwingend beim Gesundheitsamt eingereicht werden.

Ich wünsche Euch für die anstehenden Bewegungsjagden Waidmannsheil

Dr. Frank-Peter Schmidt

Vorsitzender

 

Jagdverband Fürstenwalde e.V.

Am Fuchsbau 8a

15526 Bad Saarow/Ortsteil Petersdorf