Gesellschaftsjagden fallen nach der neuen Corona-Verordnung nicht unter Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter und sind unter Berücksichtigung der Hygieneregeln zur Erfüllung des Schalenwildabschusses und zur Tierseuchenbekämpfung und –prävention weiterhin erlaubt.
Als unterstützendes Mittel im Planungs- und Durchführungsprozess von Gesellschaftsjagden hat die oberste Jagdbehörde ein Merkblatt für die Jägerschaft erarbeitet, welches die Durchführung der Jagden in dieser besonderen Zeit ermöglichen und erleichtern soll.
(Quelle: MLUK Brandenburg, 04.11.2020)
Corona-Merkblatt Gesellschaftsjagden aktuell
Der Beitrag Corona-Regeln für Drückjagden erschien zuerst auf Landesjagdverband Brandenburg e.V..
Powered by WPeMatico