Gesellschaftsjagden fallen nach der neuen Corona-Verordnung nicht unter Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter und sind unter Berücksichtigung der Hygieneregeln zur Erfüllung des Schalenwildabschusses und zur Tierseuchenbekämpfung und –prävention weiterhin erlaubt.

Als unterstützendes Mittel im Planungs- und Durchführungsprozess von Gesellschaftsjagden hat die oberste Jagdbehörde ein Merkblatt für die Jägerschaft erarbeitet, welches die Durchführung der Jagden in dieser besonderen Zeit ermöglichen und erleichtern soll.

(Quelle: MLUK Brandenburg, 04.11.2020)

 

Corona-Merkblatt Gesellschaftsjagden aktuell

 

Fragen und Antworten

 

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