(Michendorf, 30. März 2021) Wie in der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV) bereits im Juni 2019 formuliert wurde, gilt mit Beginn des Jagdjahres 2020/2021 ein Minimierungsgebot für bleihaltige Büchsenmunition. Noch unter der Federführung des damaligen Minister Jörg Vogelsänger verabschiedet, liest sich der entsprechende Verordnungstext unmissverständlich. Denn in Paragraf 4, Absatz 11, heisst es dort klar und deutlich, dass “Büchsenmunition für die Jagd auf Schalenwild nur geeignet ist, wenn sie eine zuverlässige Tötungswirkung erzielt und eine hinreichende ballistische Präzision gewährleistet. Dabei darf die verwendete Büchsenmunition nun ab sofort nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbar an den Wildkörper abgeben. Die Tötungswirkung muss jedoch jederzeit gewahrt bleiben.”
Auch die oberste Jagdbehörde erklärt in ihrem Begleitschreiben zur DVO am 18. Juli 2019, dass es sich um ein Bleiminimierungsgebot handelt und dem Jagdsausübungsberechtigten eine Eigenverantwortung zukommt.
In einer Pressemeldung vom 29.03.2021 verkündet das MLUK nun eine “bleifreie Jagd” ab dem 1. April. Viele Jäger sind verunsichert. Hat man da in den Potsdamer Amtsstuben falsch verstanden, was man doch vor eineinhalb Jahren selbt niedergeschrieben hat?
Zweifelsohne gibt es mittlerweile, wie vom Ministerium benannt, “…eine breite Palette bleifreier Jagdmunition auf dem Markt”. “Ja, das ist durchaus richtig”, sagt Matthias Schannwell, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Brandenburg. “Aber nicht alle Waffen sind dafür geeignet und es gibt es nicht für alle die geeignete Munition. Auch wenn die Munitionshersteller in den letzen Jahren viel in die Entwicklung bleiminimierter Munition investiert haben, so dass heute in den gängigen Kalibern eine Vielzahl von bleiminimierten Geschossen zur Verfügung stehen. Es liegen auch langjährige Erfahrungen – positiv wie negativ – über die Verwendung bleiminimierter Munition vor. Dennoch kann es – insbesondere bei älteren Waffen – zu Präzisionsproblemen kommen. Teilweise wird auch über eine nicht ausreichende Tötungswirkung bestimmter Geschoß-/Patronenkombinationen berichtet. Mit diesen Büchsen wird man weiterhin seine konventionelle Munition zur Jagd verwenden. Und das ist auch nach der DVO völlig legal. Eine ‘historische Waffe’”, so Matthias Schannwell abschließend, “muss nicht im Schrank bleiben, bloss, weil es keine geeignete bleiminimierte Munitionsalternative gibt.”
Viele Jäger haben bereits vor Jahren auf “bleifrei” umgestellt, in vielen Revieren wird ausschließlich “bleifrei” geschossen. Die Jägerschaft hat schon lange auch in dieser Frage Verantwortung übernommen.
Der Beitrag Bleiminimierungsgebot falsch interpretiert erschien zuerst auf Landesjagdverband Brandenburg e.V..
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