Sehr geehrte Damen und Herren,

die oberste Jagdbehörde hat informiert, dass sowohl die Jagdausübung als auch Tierseuchenbekämpfung von einer nächtlichen Ausgangsperre ausgenommen sind. § 26 Abs. 2 Nr. 7 k) der 7. SARS-CoV-2-EindV vom 06. März 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. April 2021 regelt die Jagd als triftigen Ausnahmegrund.

Hier der Link zum aktuellen Verordnungstext: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv

In der Anlage die Pressemitteilung der Staatskanzlei. Die Mitteilung ist angenehmer lesbar als der Verordnungstext. Der Ausnahmetatbestand der Jagd ist erwähnt. Unser Landesrecht knüpft mit der Formulierung inhaltlich an den Herbst 2020 an. Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten. Bei gegenseitiger Unterstützung zur Nachsuche, Wildbergung und Unfallwildbeseitigung sind die Anzahl der Personen und zulässigen Haushalte zu bedenken.

Die Pächter bzw. Obmänner der Pächtergemeinschaften der Jagdbezirke des Landkreises Oder-Spree werden von uns per E-Mail (soweit E-Mail-Adresse vorhanden) ebenfalls informiert.

 

im Auftrag

Annette Fielitz

SB untere Jagdbehörde

229_21_PM_Kabinett_EindaemmungsVO_Notbremse_20210417