2.Infobrief ASP JV EHst_

ASP-Infobrief des Jagdverbandes Region Fürstenwalde

Stand: 12.11.2020

Aus Initiative des JV Fürstenwalde fand am heutigen Abend Sitzung der UJB und der Veterinärbehörde des Landkreises Oder/Spree mit den Verbandvertreter der Jagdverbände Fürstenwalde, Beeskow, Frankfurt/Oder und Eisenhüttenstadt statt.

Um den Covid 19-Bestimmungen gerecht zu werden wurde die Sitzung als Video-Konferenz abgehalten.

Thema und Ziel der Veranstaltung war der gegenseitige Gedankenaustausch und die Sondierung von Möglichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen den Kreisbehörden und den regionalen Jagdverbänden.

Zur Einleitung wurden die aktuellen Leistungsstände im Bezug auf den Fortschritt der Zäunungen, die Vorbereitungen zur bevorstehenden Aufhebung des Bejagungsverbotes sowie die planerischen Realisierungsansätze zur, dann einsetzenden Bestandsreduktion des Schwarzwildes von Fr. Dr. Senger sowie Fr. Fielitz erläutert.

Einige wesentliche Punkte für die Wiederaufnahme der Jagd werden in den kommenden Tagen noch auf Landesebene geklärt und konnten somit noch nicht final bestätigt werden.

Die Fakten aus der Konferenz möchte ich hier kurz darlegen:

Mit der Wiederaufnahme der Jagd im gefährdeten Gebiet(GG) und der Kerngebiete(KG) wird erst begonnen wenn die inneren und äußeren Zäunungen sowie die Fallwildsuchen abgeschlossen sind. Die entstehende Zone zwischen den Zäunen wird weiße Zone(WZ)genannt. Diese WZ zählt zum GG und unterliegt dennoch wesentlich anderen Parametern in den dann auszugebenden Anweisungen und Verfahrensweisen.

Der in dieser Woche ergangene Erlass zur Änderung des Tierseuchengesetzes durch Fr. Klöckner diente der rechtlichen Zulässigkeit einer gebietsbezogenen Entnahme sämtlichen Schwarzwildes zur Seuchenbekämpfung. Diese Anweisung wird für die KZ sowie die WZ ergehen. In diesen Gebieten wird sich die Bejagung vorerst ausschließlich auf die Schwarzwildpopulation konzentrieren und vornehmlich mit der Fallenjagd sowie Ansitzjagd erfolgen. Kleinere Drückjagden sind auch im Gespräch aber noch nicht bestätigt. Einer Inbesitznahme oder Verwertung von Schwarzwild aus diesen Gebieten wird vorerst nicht gestattet sein. Die Entsorgung dieser erlegten Stücken wird durch fachkundiges Personal des Landkreises organisiert werden. Die Prämien für nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild werden dort nicht zur Anwendung kommen können, aber es wird an einer Aufwandsentschädigungregelung gearbeitet, um die entgangenen Erlöse aus der Wildbretvermarktung zu kompensieren und Anreize zu schaffen.

In Abhängigkeit der virologischen Untersuchungsergebnisse über einen gewissen aber nicht definierbaren Zeitraum ist Fr. Senger einer Vermarktung von Schwarzwild aus der WZ gegenüber aufgeschlossen.

Für das GG wird die Wiederaufnahme der Jagd mit der Zielsetzung der Bestanddezimierung der Schwarzwildpopulation verbunden sein. Die Möglichkeit einer Bejagung der anderen Wildarten wurde in Aussicht gestellt, ist aber noch zu bestätigen.

Allen Jagdrevieren ist die Möglichkeit gegeben beim Landkreis, eine Sammeltonne für Aufbrüche und Schwarten sowie Materialen zur Prävention der Verbreitung (Handschuhe, Desinfektionsmaterial etc.) über den Landkreis zu bestellen. Die Tonnen mögen bitte bedarfsgerecht bestellt werden. Es gibt 2 Größen. Die Lieferung und Entleerung erfolgt durch die Firma Secanim. Bestellte Verbrauchsmaterialien sind beim Landkreis abzuholen. Für all diejenigen die noch keine Tonne haben, können die Aufbrüche(nach negativer Beprobung) oder Verwertungsreste auch auf dem Bauhöfen der Amtsverwaltungen eingeworfen werden.

Der Landkreis setzt auf das Direktvermarktungssystem und ist weiterhin an dem Ausbau diesen Systems interessiert. Für nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild wurden vorerst 2 Annahmestellen im Landkreis Oder-Spree eingerichtet. Eine befindet sich in Berkenbrück und die 2. in Müllrose beim LFB. Dort können im Bedarfsfall erlegte Stücken abgeben werden. Die Annahmezeiten sind vorerst Mo., Mi. und Fr. in der Zeit von 8-10 Uhr.Wir haben die Annahmezeiten als suboptimal benannt und der Landkreis ist im Bedarfsfall bereit weitere Annahmestellen oder Annahmezeiten einzurichten.

Der Jagdverband wird in Abstimmung mit der Veterinär-sowie Jagdbehörde LOS eine Handlungsanweisung für die Aufhebung des Jagdverbotes erarbeiten und über die Verbände verteilen. Diese wird alle wichtigen Informationen zur zulässigen Bejagung, Handhabung, Umgang und Vermarktungsformen von erlegtem Schwarzwild für die betroffenen Restriktionszonen enthalten.

Weiterhin bitten wir alle Jäger bei den laufenden Fallwildsuchen weiterhin die UJB zu unterstützen. Mit der Kontrolle/Schließung der nun montierten Tore in den Zäunen können wir einen wesentlichen Beitrag zur Eingrenzung der ASP liefern, bitte achtet darauf. Ebenso bitten wir euch Beschädigungen oder Missstände an den Zäunen umgehend zu Beheben oder der UJB anzuzeigen.

In der Hoffnung dass wir gemeinsam diese Seuche erfolgreich bekämpfen können…

Weidmannsheil

 

Mario Schüler                                                                        Dr. Frank-Peter Schmidt

JV Region Eisenhüttenstadt                                                   JV Fürstenwalde