ASP: Bundestag beschließt gesetzliche Änderungen
Tiergesundheitsgesetz und Bundesjagdgesetz wurden gestern für den drohenden Seuchenfall angepasst. Eine pauschale Duldungspflicht für überjagende Hunde wird es nicht geben. DJV warnt vor überzogenen Maßnahmen von Seiten der Veterinärbehörden.
28. September 2018 (DJV) Berlin
Gestern hat der deutsche Bundestag Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und des Bundesjagdgesetzes verabschiedet. Die Änderungen sind eine Reaktion auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) und gelten nur für den Seuchenfall. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Jagdrevierinhaber eine Entschädigung beanspruchen können, wenn die Jagd durch behördliche Maßnahmen im Seuchenfall eingeschränkt wird. In seiner Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen hat der DJV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit der Revierinhaber elementar für eine effektive Reduktion der Schwarzwildbestände ist. Unabhängig vom akuten Seuchengeschehen wird es auch künftig keine pauschale Duldungspflicht für überjagende Hunde geben.
Jetzt soll auf Grundlage der Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes die Schweinepestverordnung angepasst werden. In der Verbändeanhörung hat der DJV Stellung genommen und betont, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Behörden mit den Jagdausübungsberechtigten im Seuchenfall besonders wichtig ist. Das Verhältnis dürfe nicht bereits im Vorfeld durch überzogene Maßnahmen der Veterinärbehörden beschädigt werden. Wegen der hohen Verschleppungsgefahr bei Verdacht auf ASP sollte der Jäger den Kadaver unter keinen Umständen selbst bergen, sondern nur sichern und die zuständige Behörde informieren. Dies hat der DJV bereits im Frühjahr gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Stellungnahme zum Ausdruck gebracht. Besonders geeignet für die Meldung von verdächtigen Wildschwein-Kadavern ist das Tierfund-Kataster: tierfund-kataster.de. Dies wurde vom DJV gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut für die Meldung von ASP-Fällen angepasst, Daten können per App eingegeben werden.
Der DJV setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Afrikanische Schweinepest im Seuchenfall effektiv bekämpft werden kann, dabei aber auch die Interessen der Jagdausübungsberechtigten gewahrt werden. Deutschlands Jägerinnen und Jäger kommen ihrer Aufgabe bei der Seuchenprävention nach: Dies beweist die Strecke des Jagdjahres 2017/18 mit dem Rekordergebnis von über 820.000 erlegten Wildschweinen. Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV bereits im Frühjahr 2018 Maßnahmenkataloge für Prävention und Seuchenfall erarbeitet und veröffentlicht: jagdverband.de/ASP.
Quelle: DJV
Der Beitrag ASP: Bundestag beschließt gesetzliche Änderungen erschien zuerst auf Landesjagdverband Brandenburg e.V..
Powered by WPeMatico